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   BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95   

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https://dejure.org/1995,6027
BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95 (https://dejure.org/1995,6027)
BayObLG, Entscheidung vom 04.09.1995 - 1Z BR 33/95 (https://dejure.org/1995,6027)
BayObLG, Entscheidung vom 04. September 1995 - 1Z BR 33/95 (https://dejure.org/1995,6027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdeberechtigung aufgrund der Zurückweisung eines Adoptionsantrags; Grundsätze zu den Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption; Anforderungen an das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses; Adoption eines erwachsenen Kosovo-Albaners durch ein deutsches Ehepaar; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anzuwendendes Recht bei der Adoption eines erwachsenen Ausländers durch ein deutsches Ehepaar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 435 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94

    Erwachsenenadoption eines Ausländers

    Auszug aus BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95
    Diese innere Verbundenheit kann je nach den im Einzelfall gegebenen Lebensverhältnissen in sehr unterschiedlichen Formen ihren Ausdruck finden (vgl. Senatsbeschluß vom 29.3.1995 1Z BR 72/94 m.w.N.).

    Sie ist jedoch nach der herrschenden Grundanschauung ein familienfremder Zweck und ein Umstand, der eine Erwachsenenadoption nicht tragen kann (vgl. BayObLG BayVBl 1987, 604 und FamRZ 1982, 644/645 sowie Beschluß vom 29.3.1995 1Z BR 72/94; OLG Celle FamRZ 1995, 829 /830).

  • BayObLG, 31.07.1992 - 1Z BR 69/92

    Erwachsenenadoption; Hauptzweck; Nebenzweck; Wunsch; Fortführung; Adelsnamen;

    Auszug aus BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95
    Das Landgericht hat auch richtig angenommen, daß der unbestimmte Rechtsbegriff "sittlich gerechtfertigt" bei einer Adoption unter Erwachsenen erfüllt ist, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden eine dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechende Beziehung bereits entstanden oder zu erwarten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 236 und NJW 1985, 2094; jeweils m.w.N.).

    c) Das Landgericht hat auch berücksichtigt, daß die durch eine Erwachsenenadoption begründete Familie im allgemeinen auf eine Begegnungsgemeinschaft angelegt ist, die auch durch wiederholte Besuche, durch Brief- und Telefonkontakte sowie durch Zuwendungen aufrechterhalten werden kann (vgl. BVerfG NJW 1989, 2195 /2196 und FamRZ 1990, 363 ; BayObLG FamRZ 1993, 236 ).

  • OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 6 WF 45/80
    Auszug aus BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95
    Die Festsetzung des Geschäftswerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren beruht auf § 31 Abs. 1 Satz 1, § 131 Abs. 2 KostO i.V.m. § 98 Abs. 2 , § 30 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 KostO (vgl. BayObLG Rpfleger 1981, 247; Hartmann Kostengesetze 26. Aufl. § 98 KostO Rn. 2 und 5).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95
    c) Das Landgericht hat auch berücksichtigt, daß die durch eine Erwachsenenadoption begründete Familie im allgemeinen auf eine Begegnungsgemeinschaft angelegt ist, die auch durch wiederholte Besuche, durch Brief- und Telefonkontakte sowie durch Zuwendungen aufrechterhalten werden kann (vgl. BVerfG NJW 1989, 2195 /2196 und FamRZ 1990, 363 ; BayObLG FamRZ 1993, 236 ).
  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95
    c) Das Landgericht hat auch berücksichtigt, daß die durch eine Erwachsenenadoption begründete Familie im allgemeinen auf eine Begegnungsgemeinschaft angelegt ist, die auch durch wiederholte Besuche, durch Brief- und Telefonkontakte sowie durch Zuwendungen aufrechterhalten werden kann (vgl. BVerfG NJW 1989, 2195 /2196 und FamRZ 1990, 363 ; BayObLG FamRZ 1993, 236 ).
  • BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85

    Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen

    Auszug aus BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95
    Das Landgericht hat auch richtig angenommen, daß der unbestimmte Rechtsbegriff "sittlich gerechtfertigt" bei einer Adoption unter Erwachsenen erfüllt ist, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden eine dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechende Beziehung bereits entstanden oder zu erwarten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 236 und NJW 1985, 2094; jeweils m.w.N.).
  • KG, 27.04.1993 - 1 W 1902/93

    Adoption; Form; Adoptionserklärung; Abgabe; Ausland; Ukraine; Erwachsener

    Auszug aus BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95
    Es kann dahinstehen, ob in einem solchen Fall die entsprechende Anwendung des Art. 23 Satz 1 EGBGB in Betracht kommt (vgl. KG NJW-RR 1993, 1288/1289; verneinend Jayme S. 3070; Lorenz S. 195).
  • BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89

    Zur Auslegung der in einem gemeinschaftlichen Testament verwendeten Formulierung

    Auszug aus BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95
    Unerheblich ist, daß er selbst gegen den Beschluß des Vormundschaftsgerichts kein Rechtsmittel eingelegt hatte (vgl. BayObLGZ 1965, 140/141 und BayObLG FamRZ 1990, 563; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • OLG Celle, 06.10.1994 - 18 W 22/94

    Erwachsenenadoption; Adoptivbegehren; Verhinderung der Ausweisung eines

    Auszug aus BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95
    Sie ist jedoch nach der herrschenden Grundanschauung ein familienfremder Zweck und ein Umstand, der eine Erwachsenenadoption nicht tragen kann (vgl. BayObLG BayVBl 1987, 604 und FamRZ 1982, 644/645 sowie Beschluß vom 29.3.1995 1Z BR 72/94; OLG Celle FamRZ 1995, 829 /830).
  • BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 6/86

    Beteiligte am Verfahren über die Beischreibung eines Randvermerks über eine

    Auszug aus BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95
    a) Die Volljährigkeit des anzunehmenden Beteiligten zu 1, der 1974 geboren ist, muß allerdings nach seinem Heimatrecht beurteilt werden (vgl. BayObLGZ 1986, 155/159; Staudinger/Frank BGB 12. Aufl. § 1767 Rn. 12, § 1741 Rn. 11).
  • BayObLG, 16.03.1989 - BReg. 1a Z 48/88

    Ablehnung einer Einwilligung zur Adoption eines Kindes wegen Gefährdung des

  • OLG Braunschweig, 15.03.2017 - 1 UF 139/16

    Erwachsenenadoption, Begriff des Eltern-Kind-Verhältnisses i.S. von § 1767 Abs. 1

    Nicht ausreichend sind das Interesse, sich der bezahlten Pflegeleistungen auch in Zukunft sicher zu sein oder eine Steuerersparnis (OLG München FamRZ 2009, 1336; Palandt-Götz a. a. O., Rn. 7), die finanzielle Absicherung des Anzunehmenden (OLG München FamRZ 2010, 46), andere wirtschaftliche Interessen (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 572) oder lediglich freundschaftliche Beziehungen (BayObLG StAZ 1996, 171).
  • BayObLG, 16.04.1997 - 1Z BR 202/96

    Keine Adoption Erwachsener bei geringem Altersunterschied

    Beteiligten ergibt sich aus der Zurückweisung der Beschwerde bzw. dem gemeinsam gestellten Adoptionsantrag (§ 20 Abs. . 1 und Abs. 2 FGG , § 1768 Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLG StAZ 1996, 171 ).

    Sie kann in sehr unterschiedlichen Formen ihren Ausdruck finden (BayObLG StAZ 1996, 171 und ständige Rechtsprechung).

    Es genügt zur Ablehnung der Adoption, wenn das Gericht begründete Zweifel hat, ob ein dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll (vgl. BayObLG StAZ 1996, 171 und ständige Rechtsprechung).

  • OLG München, 16.11.2005 - 31 Wx 82/05

    Kein für Adoption erforderliches Eltern-Kind-Verhältnis bei früherer sexueller

    Das Bestehen freundschaftlicher Beziehungen rechtfertigt die Adoption eines Erwachsenen nicht (BayObLG vom 4.9.1995, FamRZ 1996, 435 Ls. 2).
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